Privatpatienten:

Die Abrechnung erfolgt analog anderer ärtzlicher Leistungen mit Ihrer Krankenversicherung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Selbstzahler:

Bei Patienten, die gesetzlich versichert sind, wird ähnlich wie beim Besuch eines Osteopathen oder Heilpraktikers ein Honorar erhoben. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist derzeit leider nicht möglich.

Druckversion | Sitemap
© Praxis für Traditionelle Chinesische Medizin

Anrufen

E-Mail

Anfahrt